Die Kooperationsstelle Kriminalprävention heißt kurz: KSKP.
Die KSKP gibt es seit dem Jahr 2008.
Sie gehört zum Senator für Inneres Bremen.
Kooperationsstelle heißt: Diese Stelle arbeitet mit anderen zusammen.
Kriminalprävention heißt: Man will Straftaten verhindern.
Was ist das Ziel von der KSKP?
Es gibt viele Fachleute und Einrichtungen,
die sich um Kriminalprävention kümmern.
Auch Bürger und Bürgerinnen können
ehrenamtlich etwas für Kriminalprävention tun.
Sie alle nennt man: Sicherheitspartner.
In einigen Stadtteilen gibt es auch Präventionsräte.
Die Präventionsräte prüfen zum Beispiel,
wie man Straftaten verhindern kann.
Alle sollen gut für Kriminalprävention zusammenarbeiten können.
Und es soll mehr Kriminalprävention in den Stadtteilen geben.
Wie arbeitet die KSKP?
Die KSKP gibt Infos zum Thema Kriminalprävention.
Die Infos sind für diese Bereiche:
Die Infos sind für alle,
die sich für das Thema interessieren.
Die KSKP gibt Geld für Projekte zur Kriminalprävention.
Und die KSKP macht auch jedes Jahr
ein Treffen zum Thema Kriminalprävention.
Das Treffen ist in der Bremischen Bürgerschaft.
Was steht auf dieser Internet-Seite?
Sie finden auf dieser Internet-Seite viele Infos über Kriminalprävention.
Die Infos sind für verschiedene Themen.
Zum Beispiel:
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland
oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 361 31340
E-Mail: Birthe Schmidt
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie .
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Dort sehen Sie:
Oben links sehen Sie immer das Logo
von der Freien Hansestadt Bremen.
Neben dem Logo steht ein Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnissen sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich in und um Bremen.
Der Bereich gehört zu: Akteure.
Das sieht dann so aus:
Inhaltsübersicht
Hier sehen Sie alle Themen von der Internet-Seite auf einen Blick.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.