Das normenverdeutlichende Gespräch zielt darauf ab, Erziehungsberechtigte minderjähriger Ersttäter/Innen auf ihre Verantwortung im Sozialisierungsprozess hinzuweisen, sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten anzuhalten und dem Minderjährigen das Unrecht der Tat vor Augen zu führen.
Dem Minderjährigen wird signalisiert, dass das Verhalten eben nicht nur die Übergabe in die Obhut der Erziehungsberechtigten nach sich zieht, sondern einen formellen Instanzenzug in Gang setzt. Das Gespräch sollte in der Regel innerhalb einer Woche nach der Tat stattfinden. Es wird auf einem eigens entworfenen Formblatt protokolliert, das auch dem Amt für Soziale Dienste zur Kenntnis gelangt und so die Frage prüfen kann, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Das Projekt ist eine Folgerung aus der Grundannahme, dass eine erzieherische Wirkung erzielt werden kann, wenn Kindern und Jugendlichen unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerungen deutlich gemacht wird, dass normenabweichendes Verhalten nicht folgenlos bleibt.
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