Der Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern erfordert eine enge Zusammenarbeit der Institutionen. Eine Form dieser Kooperation sind behördenübergreifende Fallkonferenzen, die bereits in mehreren Bundesländern durchgeführt werden.
Das Ziel dieser Fallkonferenzen ist - neben der Analyse und Bewertung bereits erfolgter und zumeist singulärer Maßnahmen - die Suche nach neuen, abgestimmten Lösungswegen. Reibungsverluste und gegenläufige Tendenzen sollen damit außerdem verringert werden. Die Betroffenen erhalten durch das einheitliche Auftreten ein deutliches erzieherisches Signal.
In praktischen Kooperationen kommt es jedoch - trotz der gemeinsamen Zielsetzung - manchmal zu Irritationen und Problemen. Die behördlichen Akteure haben ihre jeweiligen Perspektiven auf die Jugendlichen, arbeiten auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze und Arbeitsaufträge.
Bei der Tagung stellen wir die Fragen, wie - trotz dieser Unterschiedlichkeiten - gemeinsame Fallkonferenzen gelingen können? Welche Ziele, Notwendigkeiten und Erfordernisse gibt es für diese Kooperation? Welche Rolle spielen dabei die Offenlegung der jeweiligen Funktion und Aufgaben sowie die Abstimmung der jeweiligen Abläufe?
An dieser Stelle können Sie den Tagungsband unserer 3. Jahrestagung mit dem Thema "Behördenübergreifende Fallkonferenzen bei Mehrfach- und Intensivtätern (MIT)" herunterladen: