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Dr. Peter Marquard, Amt für Soziale Dienste (AfSD) Bremen

Vita

Peter Marquard, Dr. phil., geb. 1957

Studium an der Pädagogischen Hochschule - später Universität Bielefeld; Abschluss als Diplom-Pädagoge mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Im April 2004 Promotion an der Universität Bielefeld mit dem Dr. phil. erfolgreich abgeschlossen; das Thema der Dissertation bei Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Uwe Otto lautet: Soziale Kommunalpolitik und personenbezogene soziale Dienstleistungsarbeit. Sozialraumorientierung und Demokratisierung als Strukturelemente einer Neuorganisation Sozialer Dienste in der Kommune.

1980 - 1987 Tätigkeit als Geschäftsführer des Bielefelder Jugendrings.
1987 - 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Mitglied des Deutschen Bundestags, Günter Rixe (SPD).
1990 - 1995 Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) in Bonn (heute Berlin).
1995 - 1997 Leiter des Amtes für Jugend, Soziales und Wohnen der Landeshauptstadt Schwerin.
1997 - 2007 Leiter des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Freiburg i.Br.

Seit 2007 Leiter des Amtes für Soziale Dienste (AfSD) Bremen.

Abstract

Behördenübergreifende Fallkonferenzen als systemische Hilfs- und Interventionsstrategie

- Gemeinsamer Vortrag von Herrn Dr. Gran, Herrn Dr. Marquard und Frau Wittrock. -

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Straftaten im Gewaltbereich durch jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige sah die Koalitionsvereinbarung 2007-2011 die Erstellung eines Ressort übergreifenden Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ vor, das 2008 vorgestellt wurde. Eines der darin vorgesehenen Projekte – Fallkonferenzen zur ganzheitlichen Intervention – fokussierte die Möglichkeit systematisierter behördenübergreifender Zusammenarbeit.

Am 9.3.2010 beschlossen Vertreter der Bremischen Ressorts Inneres, Bildung, Soziales und Justiz eine gemeinsame Handlungsanleitung für die Durchführung behördenübergreifender Fallkonferenzen für Schwellentäter und jugendliche Intensivtäter, welche zwischen 2008 und 2010 von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war.

Das Bremische Modell der behördenübergreifenden Fallkonferenzen versteht sich als ein Instrument der ultima ratio und somit nicht als Regelwerkzeug. Es gelangt zur Anwendung erst dann, wenn alle üblichen Maßnahmen bereits ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind.

Der Mehrwert gegenüber den traditionellen Maßnahmen liegt in der systemischen Betrachtung nicht nur des Einzelfalles, sondern zusätzlich der ihn umgebenden Einzelzusammenhänge. Gemeinsam sollen Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten unter den Ressorts so abgestimmt werden, dass es zu einer Verbesserung der Situation kommen kann und zwar sowohl für die Person, die Anlass für die Konferenz ist, als auch für das familiäre und soziale Umfeld.

Vortrag als PDF-Datei

Den Vortrag von Herrn Dr. Marquard, Herrn Dr. Gran und Frau Wittrock können sie hier als PDF-Datei herunterladen.