Jürgen Schüle, Diplom Sozialpädagoge. Seit 2005 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln tätig.
Von 2005 bis 2008 beim Bezirksjugendamt Lindenthal / Ehrenfeld im Allgemeinen Sozialen Dienst - Sachbearbeitung. Von 2008 bis 2010 bei der Abteilung Jugendförderung, Koordinator von Streetwork und zuständig für die Schwerpunkthemen Jugendkriminalität, Gewaltprävention und Jungenarbeit.
Seit Juli 2010 Sachgebietsleiter Jugendgerichtshilfe im Kölner Haus des Jugendrechts.
Das Kölner Haus des Jugendrechts besteht seit Juni 2009. Vertreten in der gemeinsamen Liegenschaft sind die Kooperationspartner Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln, Kriminalkommissariat 57 des Polizeipräsidiums Köln und Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft Köln.
Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts widmen sich, bezogen auf die gemeinsame Zielgruppe, jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und ggf. besondere soziale Problemlagen aufweisen. Insbesondere die Kombination dieser Umstände kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere und letztlich zur Aufnahme in das so genannte Intensivtäterprogramm führen.
Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fall aber einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperationspartner des Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben mit den Mehrfach- bzw. Intensivtätern befasst sind.
Anlass für eine Fallkonferenz kann z. B. sein, dass der Jugendliche nach Erkenntnissen des Jugendamtes durch Jugendhilfe schwer oder nicht (mehr) zu erreichen ist oder das die Straftatendichte respektive -qualität plötzlich und unerklärlich stark zunimmt. Fallkonferenzen sind, auf Basis datenschutzrechtlicher Vorschriften, ein Instrument des wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausches.
Wesentliche Ziele sind: Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensweisen der Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe, Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit sowie den Betroffenen und den Personensorgeberechtigten die Situation sowie Konsequenzen bei ungehinderten Fortgang aufzeigen und sie zu motivieren, Hilfen anzunehmen.
Herr Schüle wird in seinem Vortrag Ablauf, Erfahrungen und Erkenntnisse zur Fallkonferenz im Kölner Haus des Jugendrechts schildern.
Den Vortrag von Herrn Schüle können sie hier als PDF-Datei herunterladen.