Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt, knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner betroffen. Der Europarat hat deshalb 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, der von 46 Mitgliedsstaaten in Istanbul – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung als Istanbul-Konvention – unterzeichnet wurde. Insgesamt 34 Länder haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet.
Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Ihr Ziel ist es „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." (Artikel 1) Sie benennt Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung und beinhaltet wichtige Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung bei geschlechtsspezifischer Gewalt.