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Tipps zur Vorbeugung

Was können Opfer tun?

  • Anzeige bei der Polizei erstatten. Dort werden alle Maßnahmen für den Schutz des Opfers in die Wege geleitet. Außerdem werden die Erreichbarkeiten einer Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt oder einer anderen Opferhilfeeinrichtung genannt.
  • Einzelheiten der Vorfälle notieren.
  • Einen Arzt aufsuchen und ihm den Verursacher der Verletzungen nennen.
  • Verletzungen fotografieren lassen.
  • Opfer sollten sich Freunden und Verwandten offenbaren, von denen sie Hilfe und Unterstützung erwarten können.
  • Auch ohne Einschaltung der Polizei können sie eine Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt aufsuchen.

Was können Zeugen tun?

  • Bei Hilferufen aus einer Wohnung die Polizei informieren.
  • Nicht wegschauen, sondern aktiv werden: Dem Opfer einer gewalttätigen Beziehung Gesprächsbereitschaft zeigen und Hilfe anbieten, z.B. das Opfer zu einer Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt begleiten.
  • Wer eingreift, kann die Fortsetzung der Gewaltspirale unterbrechen helfen.

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung

  • Beim Verdacht auf Kindesmisshandlung zum Schutz des Kindes rasch eingreifen - wer schweigt, wird mitschuldig.
  • Nicht selbst ermitteln, sondern Fachleute von Beratungsstellen, Jugendämtern und der Polizei einschalten - notfalls auch anonym.
  • Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Vormundschaftsgericht von der Polizei unterrichtet.

Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Logo Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Die Zentralstelle ist eine Landesbehörde. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird.

Die Schwerpunkte der Arbeit der ZGF finden Sie unter

weitere Informationen im Internet

Dokumentation "nicht schon wieder… - Gewalt gegen Frauen und Mädchen angesichts alter Gewissheiten, neuer Herausforderungen und Bremer Verhältnisse" - Fachtag 24. November 2011

Gewalt hat – auch – ein Geschlecht. Geschlechtliche Gewalt hat mit Männlichkeiten und Weiblichkeiten zu tun und trifft Frauen und Männer auf unterschiedliche Weise. Aber Frauen sind keine Opfer und Männer sind keine Täter. Frauen werden zu Opfern und Männer werden zu Tätern – situativ, in konkreten Situationen und Lebenszusammenhängen und immer wieder auch auf der Grundlage von hierarchischen Rollenzuweisungen.


5. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe "Häusliche Beziehungsgewalt"

Am 16.12.1999 befasste sich die Bürgerschaft mit dem Thema „Häusliche Beziehungsgewalt“ und forderte den Senat auf, ein Präventionskonzept gegen häusliche Gewalt und Konzepte zum Umgang mit häuslicher Gewalt vorzulegen.

Die vom Senat eingesetzte ressortübergreifende Arbeitsgruppe legte zur Sitzung des Senats vom 18. April 2000 ein erstes Konzept vor und erhielt den Auftrag, im zweijährigen Abstand über dessen Umsetzung zu berichten. Nach nunmehr 10 Jahren gibt der vorliegende 5. Bericht einen Überblick über den aktuellen Stand der Maßnahmen, zeigt Weiterentwicklungsbedarf auf und setzt Schwerpunkte für die kommenden 2 Jahre.


Häusliche Gewalt:

Was können Opfer tun? Was können Zeugen tun?:

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung:

weitere Informationsmedien (Bezug siehe unten)

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung:

  • Broschüre und Faltblatt "Wohin gehst du?"

Präventionszentrum der Polizei Bremen / www.polizei-beratung.de

Die Falt- und Merkblätter, sowie die Broschüren, Medienpakete und weitere Informationen erhalten Sie bei:

Präventionszentrum der Polizei Bremen

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Das Präventionszentrum berät sie kostenlos, individuell und produktneutral.

Es bietet Ihnen: verhaltensorientierte Beratungen für jedermann, sicherungstechnische Beratungen für Wohnobjekte, Gewerbebetriebe und Behörden (auch während der Bauphase) und jeden Monat Informationen im Rahmen eines Themenabends.

Neue Öffnungszeiten ab dem 17. April 2012:
montags und dienstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Am Wall 195 (2. Etage)
28195 Bremen

0421 / 362 19 003
0421 / 362 19 009
E-Mail

WWW: www.polizei.bremen.de

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt seit nunmehr 40 Jahren das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären.

Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart

WWW: www.polizei-beratung.de